AGB
AGB – Pay-per-Lead (B2B) – Gutachtery24
Stand: 22.01.2026
1. Anbieter, Geltungsbereich, Zielgruppe (B2B)
- Anbieter ist die Gutachtery24 GmbH, Invalidenstraße 65, 10557 Berlin, E-Mail: info@gutachtery.de (nachfolgend „Anbieter“).
Vertreten durch: Aziz Baran und Imad Labbadi
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB („Partner“). Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von der Teilnahme als Partner ausgeschlossen.
- Gegenstand dieser AGB ist die entgeltliche Vermittlung von Kontaktanfragen („Unfallmandate“) an den Partner im Rahmen eines Pay-per-Lead-Modells.
2. Begriffsbestimmungen
- Unfallmandat ist eine Kontaktanfrage eines Interessenten/Endkunden, die dem Partner vom Anbieter zugeteilt und übermittelt wird.
- Qualifizierter Unfallmandate liegt vor, wenn mindestens folgende Angaben enthalten sind:
a) Name oder eindeutig identifizierbarer Kontakt,
b) mindestens ein Kontaktkanal (Telefon oder E-Mail),
c) Ortsangabe (z. B. PLZ/Ort) und
d) erkennbarer Bezug zu einem Unfall-/Schadenfall bzw. der angefragten Dienstleistung.
- Dublette ist ein Unfallmandate, der dem gleichen Partner bereits innerhalb von 60 Tagen zuvor zugeteilt wurde und im Wesentlichen denselben Interessenten betrifft.
- Servicegebiet ist das vom Partner hinterlegte Einsatzgebiet (z. B. PLZ-Bereiche/Radius).
- Zustellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Unfallmandat dem Partner im vereinbarten Kanal (z. B. E-Mail, Portal, API, WhatsApp, CRM-Webhook) technisch übermittelt wurde. Mit Zustellung gilt der Unfallmandat als geliefert/übermittelt.
3. Leistungsbeschreibung (Pay-per-Lead)
- Der Anbieter stellt dem Partner Unfallmandate zur Verfügung und weist diese nach Verfügbarkeit und Matching-Kriterien (insb. Servicegebiet, Kapazität, Qualitäts-/Reaktionskriterien) zu.
- Der Anbieter schuldet keinen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
a) Auftragserteilung/Abschlussquote,
b) Zahlungsfähigkeit des Interessenten,
c) fortlaufende Erreichbarkeit des Interessenten nach Zustellung.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Zuteilungslogik zur Qualitäts- und Missbrauchsprävention weiterzuentwickeln, sofern der Kerncharakter „Pay-per-Lead“ erhalten bleibt.
4. Registrierung, Verifizierung, Teilnahme
- Der Partner registriert sich mit wahrheitsgemäßen Unternehmensdaten und hält diese aktuell.
- Der Anbieter kann zur Qualitätssicherung Nachweise verlangen (z. B. Gewerbenachweis, Berufs-/Qualifikationsnachweise) und Registrierungen ablehnen oder Accounts sperren, sofern sachliche Gründe vorliegen (z. B. Kapazitäten, Qualitätsanforderungen, Missbrauchsverdacht, Zahlungsverzug).
- Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Partner haftet für die Nutzung seines Accounts, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
5. Unfallmandat-Zuteilung, Nutzung und Pflichten des Partners
- Der Partner bemüht sich, Unfallmandate zeitnah, regelmäßig innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung, zu prüfen und den Interessenten zu kontaktieren. Eine wiederholte Nichteinhaltung kann zu einer prioritätsreduzierten Zuteilung oder Sperrung führen.
- Der Partner darf Unfallmandat-Daten ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage nutzen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken (z. B. Newsletter, unzulässige Werbung, Weitergabe an Dritte, Verkauf) ist untersagt.
- Der Partner stellt sicher, dass seine Kontaktaufnahme rechtskonform erfolgt (insb. UWG, DSGVO, berufsrechtliche Regeln). Der Anbieter erteilt keine Rechtsberatung.
6. Abrechenbarkeit, Unfallmandat-Qualität, Servicegebiet, Dubletten
- Ein Unfallmandat ist abrechenbar, wenn er als qualifizierter Unfallmandat gemäß Ziffer 2.2 zugestellt wurde und im Servicegebiet des Partners liegt.
- Ein Unfallmandat ist nicht abrechenbar, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) eindeutiger Spam/Fake (z. B. offensichtlich automatisierte Eingabe ohne realen Kontaktkanal),
b) Dublette gemäß Ziffer 2.3,
c) außerhalb des hinterlegten Servicegebiets, sofern das Servicegebiet zum Zeitpunkt der Zustellung korrekt hinterlegt war,
d) fehlende Mindestdaten gemäß Ziffer 2.2.
- Bloße Gründe wie „Interessent geht nicht ans Telefon“, „kein Interesse mehr“, „kein Abschluss“ oder „Preis zu hoch“ machen den Lead nicht nicht-abrechenbar.
- Der Partner ist verpflichtet, sein Servicegebiet korrekt und aktuell zu hinterlegen. Reklamationen wegen „außerhalb Servicegebiet“ sind ausgeschlossen, sofern das Servicegebiet fehlerhaft oder nicht aktuell hinterlegt war.
7. Reklamation / Gutschriftverfahren
- Reklamationen zu einem Unfallmandat sind innerhalb von 48 Stunden ab Zustellung in Textform (z. B. per Support-E-Mail/Portal) einzureichen („Reklamationsfrist“). Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Partner weist nach, dass er die Frist unverschuldet nicht einhalten konnte.
- Die Reklamation muss den Reklamationsgrund enthalten und – soweit zumutbar – geeignete Nachweise (z. B. Dublettenhinweis, Bounce-Nachricht, Screenshot unvollständiger Daten).
- Der Anbieter prüft die Reklamation und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei berechtigter Reklamation erfolgt nach Wahl des Anbieters Gutschrift oder Ersatz-Unfallmandat, sofern verfügbar.
- Bei erkennbar missbräuchlichem Reklamationsverhalten (z. B. systematisches Reklamieren ohne nachvollziehbare Gründe) kann der Anbieter den Account vorübergehend sperren oder außerordentlich kündigen.
8. Preise, Vorkasse, Abrechnung, Zahlung, Verzug
- Es gilt der Preis pro abrechenbarem Unfallmandat gemäß Preisblatt/Checkout oder individuellem Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung („Unfallmandat-Preis“), jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
- Unfallmandat-Preise können je nach Region/PLZ, Qualitätsparametern und Bestellmenge variieren. Maßgeblich ist stets der jeweils ausgewiesene Lead-Preis gemäß Ziffer 8.1.
- Vorkasse/Prepaid: Unfallmandate werden grundsätzlich nur nach Zahlungseingang zugeteilt. Bis zum Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Unfallmandat-Zuteilung.
- Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 3 Werktagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Alternativ kann der Anbieter Prepaid-Kontingente/Top-Ups anbieten.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, weitere Unfallmandate bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten und den Zugang zu sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten bleiben unberührt.
9. Umgehungsverbot, Weitergabe, Schutz der Unfallmandat-Daten
- Der Partner darf Unfallmandate und deren Daten weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben, verkaufen oder anderweitig vermarkten.
- Eine Umgehung des Pay-per-Lead-Modells durch technische oder organisatorische Maßnahmen (z. B. systematisches Abgreifen/Automatisieren, Scraping, Umleiten an Dritte) ist untersagt.
- Bei Verstößen kann der Anbieter den Zugang sperren, außerordentlich kündigen und Schadensersatz nach gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
10. Datenschutz
- Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf gutachtery24.de zu entnehmen.
- Soweit der Partner personenbezogene Daten aus Unfallmandate verarbeitet, erfolgt dies in eigener Verantwortlichkeit. Der Partner verpflichtet sich, diese Daten nur zweckgebunden zur Bearbeitung des jeweiligen Leads zu nutzen und angemessen zu schützen.
11. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für ausbleibende Abschlüsse, Umsätze oder Erreichbarkeit/Entscheidungen des Interessenten.
12. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
- Der Vertrag beginnt mit Freischaltung und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Zahlungsverzug trotz Mahnung,
b) Missbrauch/Manipulation, Verstoß gegen Ziffer 9,
c) rechtswidriger Nutzung von Unfallmandat-Daten,
d) erheblichen Beschwerden oder Reputationsschäden, die dem Partner zuzurechnen sind.
13. Änderungen dieser AGB
- Änderungen dieser AGB sind zulässig, wenn sie aus sachlichen Gründen erforderlich sind (z. B. Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, Missbrauchsprävention) und den Partner nicht unangemessen benachteiligen.
- Änderungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner innerhalb von 14 Tagen, kann der Anbieter den Vertrag ordentlich kündigen. Widerspricht der Partner nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.